Wettkampfreglement Leimentalerlauf

Mit der Anmeldung zum Leimentalerlauf von Oberwil / BL stimmen Sie automatisch unserem Wettkampfreglement zu.

 1.         Allgemein

1.1.       Dieses Wettkampfreglement ist integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Läuferin bzw. Läufer. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen (Dritten) gilt das Wettkampfreglement. Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Läuferinnen und Läufer durch Dritte geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

1.2.       Unternehmen, welche für die Organisation und Durchführung der Laufveranstaltungen, die Abwicklung von Anmeldungen (online, offline), die Verwaltung der Daten der Teilnehmenden, das Inkasso, die Zeitmessung, Resultatdienst, Startnummernprozesse, Teilnehmerwerbung und -information für uns tätig sind, bearbeiten die Daten in unserem Auftrag und nur für unsere Zwecke. Gemäss Gesetz sind wir verpflichtet, die Datenbearbeitung durch diese Unternehmen zu kontrollieren und diese zu verpflichten, die Daten nicht für eigene Zwecke zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben.

2.          Datenschutz

2.1.       Zur Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung werden von den Teilnehmenden Name, Vorname, Geschlecht, Telefonnummer, Geburtsjahr, Adresse sowie E-Mail-Adresse als zwingende Angaben gefordert. Weitere Daten werden auf freiwilliger Basis erhoben, wenn es für die Erbringung einer weiteren Leistung erforderlich ist. Diese Daten verarbeiten wir zum Zweck der Durchführung der Laufveranstaltung, inklusive Zustellung von Informationen zu Ihrer Teilnahme und der Startunterlagen sowie Informationen vor und nach der Veranstaltung. Wir arbeiten mit unserem Anmelde- und Zeitmessdienstleister YOURTIMING zusammen. Dieser hält die Datenschutzvorgaben ein und setzt diese nach unseren Vorgaben um. Die Datenschutzerklärung von YOURTIMING findet sich hier: https://www.yourtiming.ch/datenschutzerklaerung

Die Läuferin bzw. der Läufer verpflichtet sich, dem Veranstalter die Personendaten von Drittpersonen nur zur Verfügung zu stellen, wenn diese, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die geltende Datenschutzerklärung kennen und sie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht dazu berechtigt sind. Der Veranstalter darf die Läuferin bzw. den Läufer jederzeit auffordern, das Vorliegen dieser Voraussetzungen – insbesondere einer Einwilligung der Drittpersonen – innert Frist nachzuweisen und kann andernfalls ohne weiteres von sämtlichen Verträgen zurücktreten.

2.2.       Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, in eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern (Printmedien) verwendet werden.

3.          Selbstverantwortung

3.1.       Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung

3.2.       Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start.

3.3.       Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen zu starten (bspw. Grippe).

4.          Haftung

4.1        Eine Haftung jeglicher Art wird vom Veranstalter nicht übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen.

4.2.       Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

4.3.       Gerichtsstand ist Arlesheim / BL.

5.          Wettkampf

5.1.       Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt.

5.2.       Es wird keine Lizenz benötigt.

5.3.       Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar auf der Brust und ungefaltet getragen werden. Veränderungen an der Startnummer führen zur  Disqualifikation.

5.4.       Die Zeitmessung erfolgt mit einem in der Startnummer integrierten Einwegchip.

5.5.       Es darf nur aus dem von der Organisation zugeteilten Startblock gestartet werden.

5.6.       Die Anordnungen des Streckendienstes sind verbindlich.

5.7.       Private Fahrzeuge, Fahrräder, Babyjogger, Kinderwagen, Privatbegleitung sowie Hunde sind nicht zugelassen.

5.8.       Abkürzungen der markierten Stecke sind nicht gestattet.

5.9.       Der Veranstalter richtet entlang der Running Strecke (15km) eine Getränkestation ein.

5.10.     Die maximale Laufzeit für die 15km (Running) beträgt 2 Stunden. Für die 8km (Fun Run) und 8km (Nordic-Walking) beträgt die max. Laufzeit 1.5 Stunden. Wer länger als die maximale Laufzeit benötigt, wird mit "Zeitlimit überschritten" ohne Rangierung in der Rangliste geführt.

5.11.     Der «Schlussfahrer» bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Er fährt so hinter dem letzten Startblock, dass die maximale Laufzeit erreicht werden kann. Wer hinter dem «Schlussfahrer» läuft kann vorzeitig aus dem Rennen genommen werden (Abgabe der Startnummer).

5.12.     Teilnehmenden in der Kategorie «Running (15km)» werden in geschlechtsgetrennten Altersklassen mit Rangierung gewertet. Sind weniger als drei Teilnehmende in einer Altersklasse eingeschrieben, können diese Teilnehmenden der nächstjüngeren Altersklasse zugeteilt werden.

5.13      Für die Teilnehmenden in der Kategorie «Fun-Run (8km)» und «Walking (8km)» wird eine alphabethische Einlaufliste erstellt.

5.14.     Im Wettbewerb «Running (15km)» werden den ersten drei pro Kategorie an der Siegerehrung Spezialpreise übergeben.

5.15      Im Wettbewerb «Fun-Run (8km)» und «Walking (8km)» sowie «schnellster Oberwiler/in» werden an der Siegerehrung unter den Anwesenden Preise verlost.

5.16      Rang- und Finisherliste werden nach der offiziellen Rangverkündigung unter www.tvoberwil.ch publiziert.

6.          Unfälle

6.1.       Der Samariterverein stellt 2 Erste Hilfe Posten.

6.2.       Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läuferinnen und Läufern sowie Unfällen bitte sofort den nächsten Streckenposten orientieren und Hilfe anfordern. Sanitätsnotruf: 144

7.          Rückerstattungen

7.1.       Wer am Leimentalerlauf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.

7.2.       Kann der Lauf aufgrund behördlicher Anordnung im Zusammenhang mit einer Pandemie oder nicht beeinflussbarer Drittereignisse nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, wird der Startplatz auf das Folgejahr übertragen. Auf Wunsch wird das Startgeld zurückerstattet, abzüglich CHF 5.- Bearbeitungsgebühr.

8.          Organisation

8.1.       Organisator des Leimentalerlauf von Oberwil / BL ist der Turnverein Oberwil von Oberwil / BL

 

Oberwil, November 2025

 

 

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